Mietstandrohre

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Für die Wasserabgabe zu Bauzwecken und sonstigen vorübergehenden Zwecken (z. B. Festveranstaltungen) können Sie ein Standrohr mieten. Die Anzahl der vorgehaltenen Mietstandrohre ist jedoch begrenzt, wir bitten Sie daher vor Abholung um entsprechende Anfrage.

Hinweis

Der WZV der Neffeltalgemeinden unterrichtet seine Mitgliedskommunen über die Nutzung von Standrohrwassermessern. Diese halten sich die Berechnung von Abwassergebühren für einige Verwendungsbereiche vor. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich mit der entsprechenden Kommune in Verbindung zu setzen. Für die Bewässerung von privaten Grünanlagen sowie zum Auffüllen von privaten Swimmingpools und Gartenteichen werden grundsätzlich keine Mietstandrohre ausgegeben. Ein entsprechender Wasserbedarf ist ausschließlich über den normalen Hauswasseranschluss zu realisieren. Wir raten grundsätzlich zu einem allgemein sorgsamen Umgang mit unserem Trinkwasser. Es sollte daher stets geprüft werden, wo zwingend Trinkwasser eingesetzt werden muss und wo nicht.

Gebühren

Netto EUR7 % UST EURBrutto EUR
Mietgebühr für die
ersten 10 Tage
18,69 €1,31 €20,00 €
Mietgebühr ab dem 11. Tag0,93 €0,07 €1,00 €
Verbrauchsgebühr je cbm1,75 €0,12 €1,87 €
Vor Ausgabe des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR verlangt. Die Kaution kann per EC Kartenzahlung am Tag der Abholung gezahlt werden oder rechtzeitig vor der Abholung überwiesen werden. Die Kaution wird bei Rückgabe mit der Gebührenabrechnung und den Kosten eventueller Beschädigungen oder Verunreinigungen des Mietstandrohres verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche zurück überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung.