Mietstandrohre
Hinweis
Der WZV der Neffeltalgemeinden unterrichtet seine Mitgliedskommunen über die Nutzung von Standrohrwassermessern. Diese halten sich die Berechnung von Abwassergebühren für einige Verwendungsbereiche vor. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich mit der entsprechenden Kommune in Verbindung zu setzen. Für die Bewässerung von privaten Grünanlagen sowie zum Auffüllen von privaten Swimmingpools und Gartenteichen werden grundsätzlich keine Mietstandrohre ausgegeben. Ein entsprechender Wasserbedarf ist ausschließlich über den normalen Hauswasseranschluss zu realisieren. Wir raten grundsätzlich zu einem allgemein sorgsamen Umgang mit unserem Trinkwasser. Es sollte daher stets geprüft werden, wo zwingend Trinkwasser eingesetzt werden muss und wo nicht.

